In geschlossenen Räumen gelten die 3G-Regeln

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation in Weimar (Warnstufe 1, gültig seit 11.10.2021) gilt für das Training in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Es dürfen am Training nur noch Personen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind oder die einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.  Zum Training sind die Nachweise mitzubringen und vorzuzeigen. Erwachsene die keinen der drei Nachweise zum Trainingsbeginn vorweisen können, können im Beisein eines weiteren Erwachsenen einen Schnelltest machen. Die Daten werden für jede Trainingseinheit in die zu führenden Anwesenheitslisten eingetragen.

Die 3G-Regel gilt auch für Kinder (ab 6 Jahre) und Jugendliche. Hier genügt das Testzertifikat der Schule.

Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind dafür verantwortlich, dies zu prüfen und die Anwesenheitsliste zu führen.

2021-09-30_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport

Die Abteilungsleitung

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