Liebe Triathleten,

seit letzter Woche –mit Veröffentlichung der neuen Eindämmungsverordnung- ist auch das Training in Gruppen wieder erlaubt. Nach wie vor gilt diese Erlaubnis ausschließlich für Vereine, also den organisierten Sport – Privatpersonen dürfen immernoch nur mit Angehörigen eines weiteren Haushalts Kontakte haben. Das hat den Grund, dass es im Verein und in den jeweiligen Trainingsgruppen immer eine/n sog. „Infektionsschutzbeauftragte/n“ geben muss, der/die für die Einhaltung der Regeln (z.B. Einhaltung des Mindestabstands) verantwortlich ist – und auch haftbar gemacht werden kann. Diejenige Person muss auch immer das Infektionsschutzkonzept dabeihaben und eine Teilnehmerliste führen. Verstöße werden ziemlich hart mit Bußgeldern belegt. Um als Vereins-Sportgruppe erkennbar zu sein, ist es zudem gut, wenn alle ihre Vereinskleidung anziehen.

Nachzulesen ist alles unter: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen#c14180

Bitte beachtet das, bleibt alle schön vorsichtig und vor allem gesund.

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